Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Sandbox VR Erlebnisse in Standorten der Next Level Erlebnisse GmbH

Stand: 01. April 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem nachfolgend benannten Anbieter und dem Kunden (nachfolgend auch „Nutzer“ oder „Gast“) im Zusammenhang mit der Buchung, Durchführung und Nutzung von ortsgebundenen Virtual-Reality-Erlebnissen unter der Marke „Sandbox VR“ sowie sämtlichen damit zusammenhängenden Leistungen.

§ 1 Anbieter

Anbieter der nachfolgenden Leistungen ist, soweit im Einzelfall nicht anders angegeben:

Next Level Erlebnisse GmbH
Ludwigsplatz 1
36304 Alsfeld
Deutschland
E-Mail: buchung@nextlevel-erlebnisse.de
Telefon: 06631-7882663

Registergericht: Amtsgericht Gießen, HRB 6879
USt-IdNr.: DE263048160
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung: Torsten Schneider
Verantwortlich für redaktionelle Inhalte i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV: Torsten Schneider

Soweit einzelne Sandbox-VR-Standorte rechtlich von anderen Gesellschaften – insbesondere im Rahmen eines Franchise-, Betreiber- oder Lizenzmodells – betrieben werden, wird der jeweils konkrete Vertragspartner im Buchungsprozess, auf der Buchungsbestätigung, auf der Rechnung oder vor Ort deutlich ausgewiesen. Diese AGB gelten in diesem Fall sinngemäß auch für und gegenüber dem jeweiligen Standortbetreiber, soweit dieser die in diesen AGB geregelten Leistungen erbringt.

Der Anbieter betriebt die Sandbox VR Standorte in Alsfeld, Wiesbaden, Mannheim, Oberhausen, Münster, Willingen, Nürnberg, München und Wien (AT).

§ 2 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Anbieter und Verbrauchern sowie Unternehmern über die Buchung und Durchführung von Sandbox-VR-Erlebnissen, Einzel-, Gruppen- und Eventbuchungen, Firmenveranstaltungen, Gutscheinen sowie damit zusammenhängenden Zusatzleistungen, die über die Website des Anbieters, per Telefon, per E-Mail, über Messenger- oder Chat-Dienste, über Drittplattformen (z. B. Buchungsportale, Erlebnisanbieter) oder vor Ort geschlossen werden.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(4) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung ortsgebundener Virtual-Reality-Erlebnisse und damit verbundener Leistungen, insbesondere:

    • Teilnahme an Sandbox-VR-Erlebnissen (nachfolgend auch „Sessions“),

    • Buchung öffentlicher oder privater Sessions,

    • Gruppen-, Team- und Firmenveranstaltungen,

    • Kindergeburtstage, Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede und sonstige Sonderformate,

    • Zusatzleistungen (z. B. Getränke, Snacks, Catering, Raumnutzung, Merchandise),

    • Gutscheine und Gutscheincodes,

    • digitale Services rund um Buchung, Information und Kommunikation (z. B. Online-Buchung, E-Mail-, SMS- oder Messenger-Benachrichtigungen, Score- und Foto-Bereitstellung).

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Buchungsprozess, dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer gesondert abgeschlossenen Eventvereinbarung. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die jeweils aktuellen Beschreibungen im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Der Anbieter schuldet kein bestimmtes subjektives Unterhaltungserlebnis, keinen bestimmten spielerischen Erfolg und keine bestimmte Punktzahl, sondern ausschließlich die vertragsgemäße Durchführung des gebuchten Formats im Rahmen der technischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Möglichkeiten.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Vertragspflichten geeigneter Dritter (z. B. technische Dienstleister, Standortbetreiber, Personal) zu bedienen.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in Flyern, Broschüren, auf Social-Media-Kanälen, in Newslettern oder in sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.

(2) Bei Online-Buchungen gibt der Kunde durch Abschluss des Buchungsvorgangs und das Anklicken der entsprechend bezeichneten Schaltfläche (z. B. „zahlungspflichtig buchen“) ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der automatisch erzeugte Eingangshinweis stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Buchung ausdrücklich bestätigt oder die Leistung erbringt.

(3) Bei telefonischen, schriftlichen oder per E-Mail vorgenommenen Buchungen kommt der Vertrag mit Zugang der Buchungsbestätigung oder mit ausdrücklicher Annahme durch den Anbieter zustande.

(4) Bei kurzfristigen Buchungen vor Ort kommt der Vertrag mit Annahme der Buchung durch den Anbieter, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung, zustande.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche im Buchungsprozess abgefragten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Der Anbieter behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben eine Identitäts- oder Altersprüfung vorzunehmen.

(6) Der Vertragstext wird vom Anbieter nach Vertragsschluss gespeichert. Der Kunde erhält den Vertragsinhalt in Textform übermittelt (z. B. per E-Mail).

(7) Der Vertrag kommt in deutscher Sprache zustande.

§ 5 Kundenkonto, Kommunikation und digitale Services

(1) Soweit der Anbieter Kundenkonten, Login-Bereiche, digitale Check-in-Prozesse, Messenger- und Chat-Kommunikation, SMS-, WhatsApp- oder E-Mail-Benachrichtigungen oder vergleichbare digitale Funktionen bereitstellt, dienen diese der Durchführung und Verwaltung der Leistungen.

(2) Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm angegebenen Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse und Telefonnummer) korrekt, vollständig und aktuell sind. Änderungen sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, vertragsrelevante Informationen (z. B. Buchungsbestätigungen, Terminerinnerungen, Änderungshinweise, Hinweise zu Sicherheitsvorgaben) elektronisch zu übermitteln, insbesondere per E-Mail oder über das im Buchungsprozess verwendete Kommunikationsmedium. Der Kunde stellt sicher, dass er elektronische Nachrichten des Anbieters empfangen kann, und prüft regelmäßig seine Eingangs- und Spam-Ordner.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, ein Kundenkonto nach angemessener Vorankündigung zu sperren oder zu löschen, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten oder diese AGB verstößt, insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung, falschen Angaben oder wiederholten No-Shows.

§ 6 Teilnahmevoraussetzungen, Mindestalter, Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen

(1) Die Teilnahme an Sandbox-VR-Erlebnissen setzt voraus, dass die vom jeweiligen Standort kommunizierten Sicherheits-, Alters-, Größen-, Gewichts- und Gesundheitsvorgaben eingehalten werden. Diese werden im Buchungsprozess, in der Buchungsbestätigung und/oder vor Ort in der Einweisung bekannt gegeben.

(2) Es können insbesondere Beschränkungen gelten in Bezug auf:

    • Mindestalter sowie altersabhängige Freigaben (USK-Rating) des jeweiligen Erlebnisses,

    • Mindest- oder Maximalgröße,

    • Körpergewicht, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist,

    • gesundheitliche Einschränkungen jeder Art, insbesondere akute oder chronische Erkrankungen,

    • Schwangerschaft,

    • Epilepsie, Krampfanfälle, Lichtempfindlichkeit oder Neigung zu sogenannten photosensitiven Reaktionen,

    • Herz-Kreislauf-, Atemwegs- oder Stoffwechselerkrankungen,

    • Gleichgewichts-, Bewegungs- oder Koordinationsstörungen,

    • akute Verletzungen, Prellungen, Knochenbrüche, Gipsverbände, frische Operationen,

    • psychische, neurologische oder kognitive Beeinträchtigungen,

    • Alkohol-, Drogen- oder beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss (z. B. Beruhigungs-, Schlaf- oder Schmerzmittel).

Eine Teilnahme ist insbesondere ausgeschlossen bei Schwangerschaft, Epilepsie oder Neigung zu Krampfanfällen sowie bei Alkohol- oder Drogeneinfluss. Der Anbieter kann die Teilnahme im begründeten Verdachtsfall verweigern, ohne dass dies einen Anspruch auf Erstattung begründet.

(3) Es gelten folgende körperliche Voraussetzungen: Mindestgröße 1,25 m; ab einer Körpergröße von ca. 2,10 m kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung kommen. Der Anbieter behält sich vor, standortabhängig abweichende Vorgaben festzulegen und bekannt zu geben.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, vor Teilnahme eigenverantwortlich zu prüfen, ob gesundheitliche oder sonstige Gründe gegen eine Teilnahme sprechen. Im Zweifel hat der Kunde vorab ärztlichen Rat einzuholen. Der Anbieter erteilt keine medizinischen Auskünfte und kann die individuelle gesundheitliche Eignung nicht beurteilen.

(5) Minderjährige dürfen nur nach Maßgabe der jeweils geltenden Standortregeln und des Jugendschutzes (JuSchG) teilnehmen. Die Teilnahme richtet sich nach dem USK-Rating des gebuchten Erlebnisses (z. B. USK ab 6, 12 oder 16 Jahren). Minderjährige dürfen nur mit Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten und – soweit erforderlich – in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder einer von dieser beauftragten erwachsenen Person teilnehmen. Vor Teilnahme ist eine entsprechende Einwilligungs- und Haftungserklärung in Textform abzugeben. Der Anbieter ist berechtigt, die Volljährigkeit bzw. die Vorlage der Einwilligung zu überprüfen.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, Personen aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Teilnahme für die betroffene Person oder Dritte ein Risiko darstellen könnte oder die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein solcher Ausschluss berührt bereits geleistete Zahlungen nicht, soweit der Kunde die maßgeblichen Umstände zu vertreten hat.

(7) Eine Teilnahme ist nur zulässig, wenn die vor Ort geltenden Sicherheitsanweisungen, Einweisungen und Weisungen des Personals jederzeit beachtet werden.

§ 7 VR-spezifische Risiken, Unwohlsein, Abbruchrecht

(1) Die Nutzung von Virtual-Reality-Technologie (Head-Mounted-Displays, Bewegungssensorik, haptische Rückmeldungen, Audio-Signale) kann unabhängig von der individuellen gesundheitlichen Disposition in Einzelfällen zu vorübergehenden körperlichen oder psychischen Reaktionen führen. Hierzu zählen insbesondere: Schwindel, Übelkeit, Gleichgewichtsstörungen, Desorientierung, Kopfschmerzen, Augenreizungen, Sehstörungen, Schweißausbrüche, Herzrasen, Müdigkeit, Angst- oder Panikreaktionen sowie in seltenen Fällen photosensitive Reaktionen bis hin zu epileptischen Anfällen („Simulator Sickness“/„Cybersickness“).

(2) Der Kunde bestätigt mit Teilnahme, über diese Risiken informiert worden zu sein. Der Kunde ist verpflichtet, die Teilnahme bei ersten Anzeichen von Unwohlsein unverzüglich zu unterbrechen und das Personal zu informieren.

(3) Der Kunde ist berechtigt und gehalten, die Session bei Unwohlsein jederzeit zu unterbrechen. Wird die Session aus Gründen abgebrochen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Ersatzleistung; eine Kulanzregelung bleibt dem Anbieter im Einzelfall vorbehalten.

(4) Aus Sicherheitsgründen sind die vorgegebenen Spielflächen nicht zu verlassen, und vorgegebene Sicherheitsabstände zu anderen Teilnehmern sind einzuhalten. Körperliche Kontakte mit anderen Teilnehmern oder Gegenständen sind zu vermeiden.

(5) Der Anbieter empfiehlt, nach Abschluss des VR-Erlebnisses vor dem Führen von Kraftfahrzeugen oder dem Bedienen von Maschinen eine Phase der Erholung und Reorientierung einzuhalten.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Teilnahme abzubrechen oder zu beenden, wenn bei einem Teilnehmer Symptome auftreten, die eine Fortsetzung aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen nicht vertretbar erscheinen lassen.

§ 8 Hygiene, Reinigung und Nutzung der Ausrüstung

(1) Der Anbieter reinigt und desinfiziert die zum Einsatz kommende Ausrüstung (insbesondere VR-Headsets, Hand- und Körpersensorik, Spielcontroller, ggf. Westen und Polsterungen) regelmäßig und im Rahmen der üblichen betrieblichen Hygienestandards.

(2) Soweit im Einzelfall Einweg-Hygieneauflagen (z. B. Einweg-Polster, Augen- oder Haarschutz) zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese bestimmungsgemäß zu verwenden.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, eine Teilnahme zu verweigern, wenn bei einem Teilnehmer erkennbare Symptome ansteckender Erkrankungen (insbesondere hohes Fieber, akute Atemwegsinfekte mit Husten- oder Niesreiz, akute Magen-Darm-Infekte), sichtbare Haut- oder Augeninfektionen oder offene Wunden im Kopfbereich vorliegen, die eine Nutzung der Ausrüstung unzumutbar erscheinen lassen. Der Kunde ist verpflichtet, entsprechende Umstände vor Beginn der Session anzuzeigen.

(4) Der Kunde hat die Ausrüstung pfleglich und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Eigenmächtige Veränderungen, Reparaturversuche, Zweckentfremdung, unsachgemäße Belastung oder das Übergeben der Ausrüstung an unbefugte Dritte sind untersagt.

(5) In den VR-Spielbereichen sind Speisen und Getränke grundsätzlich nicht gestattet, um die Hygiene und Sicherheit für alle Gäste zu gewährleisten.

§ 9 Kleidung, persönliche Gegenstände, Brillen

(1) Für die Teilnahme wird bewegungsfreundliche, saubere und situationsangemessene Kleidung empfohlen. Der Anbieter kann aus Sicherheits- oder Hygienegründen bestimmte Anforderungen an die Kleidung stellen (z. B. feste, geschlossene Schuhe, keine Schuhe mit harten oder schmutzigen Sohlen, keine losen oder leicht reißenden Kleidungsstücke). Diese Vorgaben werden vor Ort oder im Buchungsprozess kommuniziert.

(2) Uhren, ausladender Schmuck, Piercings in exponierten Bereichen, scharfkantige oder harte Gegenstände sowie andere potenziell gefährliche persönliche Gegenstände sind vor Beginn der Session abzulegen. Lange Haare sind – soweit erforderlich – zusammenzubinden.

(3) Brillenträger können in der Regel teilnehmen. Die Nutzung der Brille unter dem Headset erfolgt auf eigenes Risiko; eine Beschädigung oder ein Verlust der Brille begründet eine Haftung des Anbieters nur im Rahmen von § 25 dieser AGB. Soweit der Anbieter geeignete Brillenadapter oder Sicherungsbänder bereitstellt, ist von diesen Gebrauch zu machen.

(4) Der Anbieter stellt nach Verfügbarkeit Schließfächer, Ablagen oder vergleichbare Einrichtungen zur Verfügung. Der Kunde ist gehalten, Wertgegenstände nach Möglichkeit nicht mit in den Spielbereich zu nehmen. Im Übrigen gilt § 26 (Keine Haftung für eingebrachte Sachen).

§ 10 Hausrecht und Verhaltenspflichten

(1) In sämtlichen Standorten gilt das Hausrecht des Anbieters beziehungsweise des jeweiligen Standortbetreibers. Es wird durch das jeweils vor Ort tätige Personal ausgeübt.

(2) Den Anweisungen des Personals und den Sicherheits- und Verhaltenshinweisen an den Standorten ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.

(3) Der Kunde hat alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Ablauf, die Sicherheit, den Betrieb oder das Erlebnis anderer Gäste beeinträchtigen könnte.

(4) Insbesondere ist untersagt:

    • die Nutzung unter Alkohol-, Drogen- oder beeinträchtigendem Medikamenteneinfluss,

    • aggressives, gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches, sexistisches, beleidigendes, belästigendes oder in sonstiger Weise übergriffiges Verhalten,

    • das Filmen, Fotografieren oder Aufzeichnen anderer Gäste ohne deren Einwilligung,

    • vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung von Technik, Einrichtung oder Räumen,

    • das Mitbringen gefährlicher Gegenstände, Waffen, Feuerwerk, gesundheitsgefährdender oder illegaler Substanzen,

    • eigenmächtiges Entfernen, Umbauen oder Fehlgebrauchen von Ausrüstung,

    • das Umgehen, Überbrücken oder Außerkraftsetzen von Sicherheitsvorkehrungen,

    • das Betreten von erkennbar nicht für Gäste vorgesehenen Bereichen.

(5) Bei Verstößen gegen diese Verhaltenspflichten oder gegen gesetzliche Vorschriften kann der Anbieter den Kunden nach vorheriger angemessener Abmahnung – bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne Abmahnung – ganz oder teilweise von der Teilnahme ausschließen und gegebenenfalls ein Hausverbot aussprechen. In diesem Fall besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Ausschluss unberechtigt war.

(6) Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.

§ 11 Zuschauer, Begleitpersonen, Kinder und Tiere

(1) Begleit- und Aufsichtspersonen sind im Rahmen der räumlichen Kapazitäten in den dafür vorgesehenen Bereichen (z. B. Lounge, Wartebereich, Bar) willkommen. Der Aufenthalt in den VR-Spielarenen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich ausschließlich den aktiven Teilnehmern sowie dem Personal gestattet.

(2) Begleitpersonen unterliegen denselben Hausrechts- und Verhaltensregeln wie Teilnehmer (§ 10) und haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

(3) Kinder und Jugendliche dürfen sich im Standort nur aufhalten, wenn dies nach dem Jugendschutzgesetz und den Standortregeln zulässig ist. Sie sind durchgehend zu beaufsichtigen; der Anbieter übernimmt keine Aufsichtspflichten. Bei Schäden gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zur Aufsichtspflicht (§ 832 BGB).

(4) Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind anerkannte Assistenz- oder Begleithunde (z. B. Blindenführhunde, medizinische Signalhunde) nach vorheriger Abstimmung mit dem Anbieter. Der Anbieter kann den Zutritt in bestimmte Bereiche aus Sicherheits- oder Hygienegründen einschränken.

§ 12 Speisen, Getränke, Alkohol und Rauchen

(1) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in die Standorte ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern der Anbieter nicht im Einzelfall eine Zustimmung erteilt (z. B. individuelle Absprache bei Event- oder Kindergeburtstagsbuchungen).

(2) Speisen und Getränke dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen (z. B. Lounge, Bar, Eventraum) konsumiert werden. Der Konsum in den VR-Spielarenen ist aus Sicherheits-, Hygiene- und Technikschutzgründen nicht gestattet.

(3) In allen Innenräumen gilt ein generelles Rauchverbot. Dies umfasst insbesondere Zigaretten, Zigarren, Pfeifen, E-Zigaretten, Verdampfer, Shishas sowie sonstige rauch- oder dampferzeugende Produkte. Der Konsum solcher Produkte ist ausschließlich in ausdrücklich gekennzeichneten Außenbereichen zulässig.

(4) Die Teilnahme an VR-Sessions unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ist nicht gestattet (§ 6). Der Anbieter ist berechtigt, die Ausgabe alkoholischer Getränke zu begrenzen, im Einzelfall zu verweigern und Personen, die erkennbar übermäßig Alkohol konsumiert haben, von der Teilnahme auszuschließen. Der Anbieter ist an die jugendschutzrechtlichen Bestimmungen des JuSchG gebunden und setzt diese strikt um.

(5) Bei Event- und Gruppenbuchungen können ergänzende Vereinbarungen zu Speisen und Getränken (z. B. Flatrates, Getränkepauschalen, Catering) getroffen werden; diese gehen diesen AGB vor.

§ 13 Buchung von Sessions, Gruppen und Events

(1) Der Kunde kann – je nach Verfügbarkeit – öffentliche Sessions, private Sessions, Gruppenbuchungen, Firmenveranstaltungen oder Sonderformate buchen.

Public Sessions: Das gewählte Erlebnis ist verbindlich festgelegt und kann nachträglich grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Eine Zusammenlegung mit weiteren, dem Kunden fremden Teilnehmern ist zulässig.

Private Sessions: Das Erlebnis kann bis zu einer vom Anbieter vorgegebenen Frist vor Beginn nach Verfügbarkeit angepasst werden.

(2) Bei Gruppen- und Eventbuchungen ist die buchende Person Ansprechpartner und – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für die angemeldeten Teilnehmer abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere die Zustimmung zu diesen AGB und zu den Sicherheits- und Gesundheitsvorgaben.

(3) Die buchende Person ist dafür verantwortlich, sämtliche Teilnehmer rechtzeitig über diese AGB, über Sicherheitsanforderungen, Teilnahmevoraussetzungen, empfohlene Check-in-Zeiten und Standortvorgaben zu informieren. Der Anbieter kann verlangen, dass alle Teilnehmer vor Beginn der Session eine Teilnahme-, Einwilligungs- und Haftungserklärung abgeben.

(4) Vereinbarte Zeitfenster, Teilnehmerzahlen, Zusatzleistungen und Sonderkonditionen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder dem individuellen Angebot. Maßgeblich sind die dort genannten Angaben.

(5) Soweit für Gruppen oder Events Mindestumsätze, Anzahlungspflichten, individuelle Zahlungsfristen oder gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden, gehen diese Individualvereinbarungen diesen AGB vor. Für Gruppenbuchungen, Firmenevents und sonstige geschlossene Veranstaltungen gelten ergänzend gesonderte Event-AGB (siehe hierzu die „Zusätzlichen Bedingungen für Unternehmer, Firmenkunden und Events“).

§ 14 Preise, Zahlungsbedingungen und Fälligkeit

(1) Es gelten die im Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise.

(2) Alle gegenüber Verbrauchern ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

(3) Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies im Angebot oder Buchungsprozess eindeutig kenntlich gemacht wird.

(4) Der Rechnungsbetrag ist – soweit nichts anderes vereinbart oder im Buchungsprozess angegeben ist – sofort und ohne Abzug mit Vertragsschluss fällig.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister einzusetzen. Die konkreten, zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden im Buchungsprozess angezeigt.

(6) Der Kunde hat sicherzustellen, dass das von ihm gewählte Zahlungsmittel gedeckt ist und die Zahlungsabwicklung nicht aus Gründen scheitert, die aus seiner Sphäre stammen (z. B. Lastschriftrückläufer, Kartenlimit, falsche Zahlungsdaten). Entstehen dem Anbieter durch vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften oder Zahlungsausfälle Kosten, können diese in angemessener, tatsächlich entstandener Höhe weiterberechnet werden.

(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

(8) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

§ 15 Gutscheine

(1) Gutscheine sind nur für Leistungen des ausstellenden Betreibers beziehungsweise der im Gutschein bezeichneten Standorte einlösbar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.

(2) Gutscheine sind nicht auf den Namen einer anderen Person umschreibbar; die Weitergabe des Gutscheins als solches ist jedoch zulässig, soweit der Gutschein nicht personalisiert ist.

(3) Gutscheine sind – soweit nicht ausdrücklich eine kürzere oder längere Laufzeit angegeben ist – ab dem Ausstellungsdatum für die Dauer von drei Jahren gültig. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.

(4) Nicht vollständig eingelöste Gutscheine behalten ihr Restguthaben, welches für zukünftige Buchungen innerhalb der Gültigkeitsdauer angerechnet werden kann.

(5) Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

(6) Bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit eines Gutscheins übernimmt der Anbieter Ersatz nur dann, wenn die zweifelsfreie Identifizierung des Gutscheins nachweislich möglich und zumutbar ist und kein Missbrauchsrisiko besteht.

(7) Aktionsgutscheine, Promotions- oder Marketinggutscheine können in ihrer Laufzeit und Einlösbarkeit abweichend ausgestaltet sein; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Gutscheins.

§ 16 Umbuchung, Stornierung, No-Show

(1) Für Buchungen von termingebundenen Freizeitbetätigungen besteht bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

(2) Es gelten – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – folgende kulanzweisen Stornierungsbedingungen:

    • bis 72 Stunden vor dem gebuchten Termin: kostenfreie Stornierung möglich; wahlweise Ausstellung eines Gutscheins oder Rückerstattung abzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Buchungswertes,

    • bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin: Ausstellung eines Gutscheins abzüglich einer pauschalen Gebühr in Höhe von 20 % des Buchungswertes,

    • weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen (No-Show): kein Anspruch auf Erstattung.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso bleibt dem Anbieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(4) Bei Gruppenbuchungen, Exklusivbuchungen, Firmenevents, geschlossenen Veranstaltungen, Caterings, Drittleistungen, Sonderformaten oder individuell kalkulierten Angeboten können abweichende Storno- und Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Diese Individualvereinbarungen gehen den Regelungen in Absatz 2 vor.

(5) Eine Umbuchung erfolgt stets nur nach Verfügbarkeit und kann – soweit nicht eine kostenfreie Stornierung nach Absatz 2 möglich wäre – mit einer angemessenen Bearbeitungsgebühr verbunden sein.

(6) Stornierungs- und Umbuchungswünsche sind dem Anbieter in Textform (z. B. per E-Mail) unter Angabe der Buchungsnummer mitzuteilen. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter.

§ 17 Verspätung der Teilnehmer

(1) Die Teilnehmer haben rechtzeitig vor dem gebuchten Termin am Standort zu erscheinen. Maßgeblich ist die im Buchungsprozess oder in der Buchungsbestätigung angegebene empfohlene Check-in-Zeit. Der Anbieter empfiehlt, mindestens 15 Minuten vor Sessionbeginn einzutreffen, um Einweisung, Sicherheitsunterweisung und Ausstattung vollständig durchlaufen zu können.

(2) Bei verspätetem Erscheinen kann die Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen oder zeitlich verkürzt werden, wenn dies aus organisatorischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich ist.

(3) In diesem Fall besteht kein Anspruch auf vollständige Durchführung, auf Erstattung oder auf kostenfreie Ersatztermine, es sei denn, die Verspätung ist vom Anbieter zu vertreten.

§ 18 Leistungsänderungen, technische Störungen, höhere Gewalt

(1) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen nach sachgerechtem Ermessen anzupassen, zu verschieben, zu unterbrechen oder abzusagen, soweit dies aus technischen, organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist und dem Kunden zumutbar ist.

(2) Dies gilt insbesondere bei:

    • technischen Defekten sowie Software- oder Hardwarestörungen,

    • Ausfall von Strom, Netzwerk oder Drittinfrastruktur,

    • krankheitsbedingten Personalausfällen oder Personalengpässen,

    • Sicherheitsvorfällen, Unfällen oder unvorhergesehenen Gefahrenlagen,

    • behördlichen Anordnungen, gesetzlichen Auflagen oder Pandemie-bedingten Einschränkungen,

    • höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, kriegerische Handlungen, Streiks, Lockdowns).

(3) Soweit eine gebuchte Leistung aus Gründen ausfällt, die der Anbieter zu vertreten hat, wird der Anbieter nach eigener Wahl einen Ersatztermin, eine Umbuchung, einen Gutschein in entsprechender Höhe oder – soweit eine Ersatzlösung für den Kunden nicht zumutbar ist – eine Erstattung anbieten.

(4) Soweit der Ausfall auf höherer Gewalt oder auf Umständen beruht, die nicht dem Risikobereich des Anbieters zuzurechnen sind, bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung (z. B. Terminverschiebung oder Gutschein). Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen in § 25 dieser AGB.

§ 19 Foto-, Video- und Media-Content durch den Anbieter

(1) Je nach Format können im Zusammenhang mit dem Erlebnis Fotos, Videos, Spielzusammenfassungen, Score-Daten, Highlight-Clips oder sonstige Erlebnisinhalte automatisiert oder manuell erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.

(2) Soweit der Anbieter derartige Inhalte bereitstellt, erfolgt dies im Rahmen der technischen Verfügbarkeit und ohne Garantie einer dauerhaften Speicherung oder Abrufbarkeit. Der Kunde ist gehalten, für ihn relevante Inhalte zeitnah zu sichern.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine Weitergabe oder Veröffentlichung solcher Inhalte keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder Markenrechte anderer Teilnehmer oder Dritter.

(4) Soweit der Anbieter Foto-, Video- oder Social-Media-Aufnahmen zu eigenen Marketingzwecken anfertigen oder verwenden möchte, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, informierten Einwilligung der abgebildeten Person oder auf einer anderen zulässigen Rechtsgrundlage (z. B. § 22 ff. KUG, Art. 6 DSGVO). Eine einmal erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 20 Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste, Livestreaming

(1) Private Foto- und Videoaufnahmen durch Gäste sind – vorbehaltlich anderslautender Regelungen am jeweiligen Standort – nur insoweit zulässig, als ausschließlich die eigene Person oder Angehörige/Freunde der eigenen Buchungsgruppe abgebildet werden und sämtliche abgebildeten Personen in die Aufnahme eingewilligt haben.

(2) Aufnahmen, auf denen andere, nicht zur Buchungsgruppe gehörige Gäste erkennbar sind, sind ohne deren vorherige Einwilligung untersagt. Dies gilt insbesondere für die Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen, Video-Portalen oder sonstigen öffentlich zugänglichen Medien.

(3) Aufnahmen in sensiblen Bereichen (insbesondere Umkleideräume, Sanitäranlagen sowie Bereiche, in denen Mitarbeitende oder Minderjährige unbeteiligt erkennbar wären) sind generell nicht gestattet.

(4) Livestreaming, professionelle oder gewerbliche Foto- und Videoproduktionen, Drohnenaufnahmen sowie Aufnahmen mit professionellem Equipment (z. B. Stativen, Gimbals, Tonangeln) sind nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter kann diese Zustimmung mit Auflagen (z. B. Haftpflichtversicherung, Bildfreigaben, Nutzungsrechtevereinbarung) verbinden.

(5) Der Anbieter ist bei Verstößen berechtigt, Aufnahmen auf Grundlage seines Hausrechts zu untersagen, die Löschung zu verlangen, die weitere Teilnahme zu verweigern und im Wiederholungsfall ein Hausverbot auszusprechen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche Dritter (z. B. nach KUG, DSGVO, UrhG) bleiben unberührt.

§ 21 Nutzerinhalte und Nutzungsrechte

(1) Soweit der Kunde Inhalte, Bewertungen, Texte, Bilder, Videos, Feedback, Kommentare oder sonstige Materialien (nachfolgend „Nutzerinhalte“) an den Anbieter übermittelt, versichert er, hierzu berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte) sowie keine gesetzlichen Vorschriften zu verletzen.

(2) Soweit die Übermittlung nicht ausschließlich zu rein internen Bearbeitungszwecken erfolgt, räumt der Kunde dem Anbieter an den Nutzerinhalten ein einfaches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Erforderlichkeit des Vertragszwecks und des jeweiligen Nutzungszwecks beschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht ein, soweit dies erforderlich ist, um die Inhalte entgegenzunehmen, zu verarbeiten, zu speichern, anzuzeigen oder im Rahmen der konkreten Kommunikation zu verwenden.

(3) Für öffentlich abgegebene Bewertungen und freiwillig übermittelte Testimonials, Fotos, Videos oder sonstige Werbeinhalte gelten die jeweils gesondert vereinbarten Einwilligungen oder Freigaben.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen der Verletzung ihrer Rechte durch vom Kunden übermittelte Nutzerinhalte geltend machen, einschließlich der notwendigen Kosten angemessener Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 22 Verbotene Nutzung der Website und digitalen Services

Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:

    • Schutzmaßnahmen der Website, Systeme oder Apps zu umgehen,

    • automatisierte Abfragen, Scraping, Crawling oder Spidering ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durchzuführen,

    • Schadsoftware einzubringen oder Sicherheitslücken auszunutzen,

    • fremde Konten oder Zugangsdaten zu verwenden,

    • den Betrieb der Website oder der Buchungsstrecke zu stören oder übermäßig zu belasten,

    • Inhalte zu verwenden, die Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzen.

Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, Zugänge vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, Inhalte zu entfernen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 23 Eigentum und gewerbliche Schutzrechte

(1) Sämtliche Rechte an der Website, den Marken, Logos, Designs, Texten, Bildern, Videos, Sounds, Spielinhalten, Softwarebestandteilen und sonstigen Inhalten des Anbieters oder seiner Lizenzgeber (insbesondere „Sandbox VR“) verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

(2) Dem Kunden wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Nutzungsrecht eingeräumt, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der angebotenen Leistungen erforderlich ist.

(3) Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, Reverse Engineering, Dekompilierung oder kommerzielle Verwertung, ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers unzulässig, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. § 69d, 69e UrhG) etwas anderes erlauben.

§ 24 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft an Technik, Hardware, Software, Räumen, Einrichtung, Ausrüstung oder sonstigen Gegenständen des Anbieters oder anderer Gäste verursacht.

(2) Die buchende Person ist nicht automatisch für Schäden einzelner Teilnehmer verantwortlich, es sei denn, sie hat diese selbst verursacht, eine eigene Pflicht verletzt oder eine entsprechende Haftungsübernahme ausdrücklich erklärt.

(3) Bei Schäden an der Ausrüstung kann der Anbieter die tatsächlich entstandenen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie einen etwaigen Ausfallschaden (z. B. durch entgangene Nutzung während Reparatur) nach den gesetzlichen Vorschriften geltend machen.

§ 25 Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

    • bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,

    • soweit eine Garantie oder eine Beschaffenheitsgarantie ausdrücklich übernommen wurde,

    • in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB).

§ 26 Keine Haftung für eingebrachte Sachen

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kleidung, Wertgegenständen, Mobiltelefonen, elektronischen Geräten, Taschen, Schmuck, Brillen oder sonstigen vom Kunden eingebrachten Gegenständen haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den übrigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere § 25 dieser AGB). Der Anbieter empfiehlt, Wertgegenstände nicht mit in den Spielbereich zu nehmen und die zur Verfügung gestellten Ablagen, Schließfächer oder vergleichbaren Einrichtungen zu nutzen.

§ 27 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG).

(2) Nähere Informationen zur Art, zum Umfang, zum Zweck und zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Anbieters, die im Buchungsprozess und auf der Website abrufbar ist.

§ 28 Widerrufsrecht

(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der §§ 312g, 355 BGB zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

(2) Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies betrifft insbesondere terminlich gebuchte Sandbox-VR-Sessions, Gruppen- und Eventbuchungen.

(3) Soweit für andere Leistungen – etwa bestimmte Gutscheine ohne spezifischen Termin oder nicht termingebundene Zusatzleistungen – ausnahmsweise ein Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde hierüber gesondert nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften belehrt.

§ 29 Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung

(1) Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(2) Der Anbieter ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich erklärt wird.

(3) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, soweit diese gesetzlich noch betrieben wird. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet.

§ 30 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährt wird (Art. 6 Rom-I-VO).

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 31 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, Marktgegebenheiten, technischen Rahmenbedingungen oder Geschäftsprozessen.

(2) Änderungen werden dem Kunden mit einer angemessenen Frist von mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt, sofern der Kunde auf diese Folge bei Ankündigung der Änderungen ausdrücklich hingewiesen wurde.

(3) Für bereits konkret gebuchte Einzelleistungen gelten grundsätzlich die AGB in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, soweit nichts anderes wirksam vereinbart wird.

§ 32 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder eines auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

Zusätzliche Bedingungen für Unternehmer, Firmenkunden und Events

Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend für Verträge mit Unternehmern (§ 14 BGB) sowie für Gruppen-, Firmen-, Team-, Incentive- und Eventbuchungen. Bei Widersprüchen gehen diese ergänzenden Bedingungen den vorstehenden AGB im Verhältnis zu Unternehmern vor.

(1) Angebote für Firmenveranstaltungen, Teamevents, Incentives, exklusive Buchungen oder sonstige B2B-Leistungen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt mit Angebotsannahme, Auftragsbestätigung oder – im Fall einer vorbehaltlosen Leistungserbringung – mit Durchführung der Leistung zustande.

(3) Soweit im Angebot nicht anders geregelt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Bei Eventbuchungen kann der Anbieter angemessene Anzahlungen verlangen, insbesondere zur Absicherung von Anzahlungen an Dritte (Catering, Technik) sowie zur Kapazitätsplanung.

(5) Der Kunde kann die Teilnehmerzahl innerhalb eines angemessenen, im Angebot festgelegten Rahmens anpassen. Maßgeblich für die Abrechnung ist die bestätigte oder tatsächlich erschienene Teilnehmerzahl, mindestens jedoch die vereinbarte Mindestpersonenzahl oder der Mindestumsatz.

(6) Für Stornierungen von B2B-Events können im Angebot pauschalierte Ausfallkosten vereinbart werden. Beispielhafte Staffelung, soweit nicht abweichend vereinbart: bis 30 Tage vor Termin 25 %, bis 14 Tage 50 %, bis 7 Tage 75 %, ab 7 Tagen bzw. No-Show 100 % des vereinbarten Leistungspreises. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.

(7) Der Unternehmer darf Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen geltend machen.

(8) Der Erfüllungs- und Leistungsort für B2B-Verträge ist der Sitz des Anbieters bzw. der vereinbarte Standort.

(9) Ergänzend zu § 24 haftet der gewerbliche Kunde für Schäden, die durch seine Teilnehmer oder Gäste im Rahmen des Events schuldhaft verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften; dem Kunden wird der Abschluss einer geeigneten Veranstalter-Haftpflichtversicherung empfohlen.

— Ende der AGB —